Prinzipiell sind Eltern für die Sicherheit auf dem Schulweg
verantwortlich.
Im Unterricht der Klassen 1 und 4 gibt es
laut Erlass je 20 Unterrichtsstunden zum Thema Verkehrserziehung, in
den Klassenstufen 2 und 3 jeweils 10 Unterrichtsstunden.
Die
Verantwortlichen der Schule befürworten, dass die Kinder nach
Bestehen der Fahrradprüfung in der 4. Klasse das Fahrrad
nutzen, obwohl offensichtlich ist, dass auch in diesem Alter die
Beherrschung des Fahrrades im Straßenverkehr nicht gänzlich
sichergestellt ist! Die Verantwortung obliegt auch in diesem Fall
den Eltern und Erziehungsberechtigten.
Ein begleitetes Fahren
mit dem Fahrrad, auch auf dem Weg zur Schule bzw. von der Schule
durch geeignete Personen stellt eine gute Übung zur sicheren
Bewältigung von Fahrrad und Straßenverkehr dar.
Eine
spezielle Erlaubnis zur Nutzung des Fahrrades auf dem Schulweg wird
zukünftig nicht mehr durch die Schule erteilt.
Wir erwarten,
dass bei einer Nutzung des Fahrrades auf dem Schulweg sich dieses in
einem verkehrssicheren Zustand befindet und die Kinder mit
einem geeigneten Fahrradhelm ausgerüstet sind!