Allgemeine Informationen

Schulinterne Fachcurricula

Die Fachcurricula bilden die fachliche Arbeitsgrundlage der Lehrkräfte und geben Hinweise auf die zu erreichenden Kompetenzen.

Präventions- und Interventionskonzept

Prävention in mehreren Bereichen und Intervention in drei Abstufungen bilden die Grundlage für unser gemeinsames Miteinander.

Fahrradnutzung auf dem Schulweg

Wir legen großen Wert auf die Sicherheit der Schüler auf dem Schulweg und fördert eine umfassende Verkehrserziehung.

Eltern tragen die Hauptverantwortung für die sichere Fahrradnutzung ihrer Kinder, insbesondere nach der Fahrradprüfung in Klasse 4. Die Schule empfiehlt begleitetes Fahren zur weiteren Übung und erwartet, dass Fahrräder im verkehrssicheren Zustand sind, einschließlich der Nutzung von Fahrradhelmen.

Absentismuskonzept

Eltern müssen für einen regelmäßigen Schulbesuch sorgen. Bei zu vielen Fehltagen greift als unterstützendes Element das Absentismuskonzept.

Schulprogramm (stand 2026)

Die Kleeblatt-Schule besteht aus den Standorten in Wankendorf, (Hauptstelle), Hüttenwohld, Schipphorst und Stolpe. Genereller Schulträger für die Kleeblatt-Schule ist das Amt Bokhorst-Wankendorf. Die Schule wird von etwa 300 Schülerinnen und Schülern besucht, der Hauptteil davon am Hauptstandort Wankendorf. Wir handeln entsprechend unseres Leitbildes.

Das Kollegium mit Funktionen der einzelnen Kollegen

Hier finden Sie eine Auflistung der einzelnen Kolleginnen und Kollegen mit deren zusätzlichen Funktionen an unserer Schule.

Unsere Schulordnung

Für optimale Lern- und Arbeitsbedingungen schaffen wir

zusammen eine starke Gemeinschaft, wenn wir …

  • uns alle um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft bemühen,
  • andere respektieren,
  • vertrauensvoll zusammenarbeiten,
  • mit Offenheit sachlich Kritik üben,
  • notwendige Regeln beachten.

Was tun, wenn ein Kind von (Kopf)-läusen befallen ist

Einschränkungen zum Besuch in der Kleeblatt-Schule

Stellen Eltern den Kopflausbefall ihres Kindes fest, muss die Schule unverzüglich informiert werden. Das Kind darf die Schule erst nach erfolgter Behandlung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Eltern über die erfolgte Behandlung ist vorzulegen.

Wird der Kopflausbefall in der Schule bemerkt, werden folgende Maßnahmen getroffen:

  • Das betroffene Kind wird nach Hause geschickt (falls zu Hause keine Betreuung sichergestellt werden kann, darf das Kind unter Vermeidung von engen Kontakten bis zum Ende der Betreuungszeit in der Schule bleiben),
  • die Eltern dieses Kindes werden informiert und aufgefordert, den Kopflausbefall zu behandeln und ggf. den Hausarzt aufzusuchen,
  • alle Eltern der Kontaktpersonen zu dem betroffenen Kind (Klasse oder Gruppe) erhalten eine entsprechende Mitteilung über den aufgetretenen Kopflausbefall und die Empfehlung, die Befallskontrolle und gegebenenfalls Behandlung durchzuführen,
  • die Schule darf grundsätzlich erst nach erfolgter Behandlung des Kopflausbefalls (ärztliches Attest oder Bescheinigung der Eltern über erfolgte Behandlung ist vorzulegen) wieder besucht werden (§ 34 Abs. 1 und 7 des Infektionsschutzgesetzes). D.h. dass die Kinder am Tag nach Behandlungsbeginn die Einrichtung wieder besuchen können, weil dann keine Ansteckungsgefahr mehr von ihnen ausgeht.