Allgemeine Informationen
Präventions- und Interventionskonzept
Prävention in mehreren Bereichen und Intervention in drei Abstufungen bilden die Grundlage für unser gemeinsames Miteinander.
Absentismuskonzept
Eltern müssen für einen regelmäßigen Schulbesuch sorgen. Bei zu vielen Fehltagen greift als unterstützendes Element das Absentismuskonzept.
schulinternes Fachcurriculum Deutsch und Mathematik
An dieser Stelle finden Sie nach den Sommerferien 2025 das jeweilige schulinterne Fachcurriculum für Deutsch und Mathematik
Fahrradnutzung auf dem Schulweg
Eltern tragen die Hauptverantwortung für die sichere Fahrradnutzung ihrer Kinder, insbesondere nach der Fahrradprüfung in Klasse 4. Die Schule empfiehlt begleitetes Fahren zur weiteren Übung und erwartet, dass Fahrräder im verkehrssicheren Zustand sind, einschließlich der Nutzung von Fahrradhelmen.
Schulprogramm (stand 2016)
Unsere Schulordnung
Für optimale Lern- und Arbeitsbedingungen schaffen wir
zusammen eine starke Gemeinschaft, wenn wir …
- uns alle um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft bemühen,
- andere respektieren,
- vertrauensvoll zusammenarbeiten,
- mit Offenheit sachlich Kritik üben,
- notwendige Regeln beachten.
Was tun, wenn ein Kind von (Kopf)-läusen befallen ist
Einschränkungen zum Besuch in der Grundschule Wankendorf und Umgebung
Stellen Eltern den Kopflausbefall ihres Kindes fest, muss die Schule unverzüglich informiert werden. Das Kind darf die Schule erst nach erfolgter Behandlung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Eltern über die erfolgte Behandlung ist vorzulegen.
- Das betroffene Kind wird nach Hause geschickt (falls zu Hause keine Betreuung sichergestellt werden kann, darf das Kind unter Vermeidung von engen Kontakten bis zum Ende der Betreuungszeit in der Schule bleiben),
- die Eltern dieses Kindes werden informiert und aufgefordert, den Kopflausbefall zu behandeln und ggf. den Hausarzt aufzusuchen,
- alle Eltern der Kontaktpersonen zu dem betroffenen Kind (Klasse oder Gruppe) erhalten eine entsprechende Mitteilung über den aufgetretenen Kopflausbefall und die Empfehlung, die Befallskontrolle und gegebenenfalls Behandlung durchzuführen,
- die Schule darf grundsätzlich erst nach erfolgter Behandlung des Kopflausbefalls (ärztliches Attest oder Bescheinigung der Eltern über erfolgte Behandlung ist vorzulegen) wieder besucht werden (§ 34 Abs. 1 und 7 des Infektionsschutzgesetzes). D.h. dass die Kinder am Tag nach Behandlungsbeginn die Einrichtung wieder besuchen können, weil dann keine Ansteckungsgefahr mehr von ihnen ausgeht.